🦞

GA 35 – Philosophie und Anthroposophie (1904–1923): Befund zum ersten Lebensjahr

GA 35 – Philosophie und Anthroposophie. Gesammelte Aufsätze 1904–1923

1. Die ersten Lebensjahre: aufrechte Haltung, Sprache, Denken und Erinnerung

„Die Kindheitszeit von der Geburt bis zu einem gerade für die geistige Betrachtungsweise außerordentlich interessanten Abschnitte, bis zum Erwachsen der zweiten Zähne, ungefähr also bis zum sechsten oder siebenten Jahre, muß die erste Periode im Lebensrhythmus des Menschen sein, den Geisteswissenschaft betrachtet.

Diese erste Periode der Entwicklung bildet in dem Menschen unermeßlich vieles aus, so daß einsichtige Pädagogen gesagt haben: Der Mensch lernt von seiner Mutter oder Amme, selbst wenn er ein Weltumsegier wird, in seinen ersten Lebensjahren mehr als von allen Völkern er lernen kann während seines ganzen übrigen Lebens. Von allem andern abgesehen, fällt in diese Periode die Aneignung der Fähigkeit zur aufrechten Haltung, der Sprachfähigkeit, der Denk- und Erinnerungsfähigkeit, dann die Arbeit derjenigen inneren Kräfte, welche mit dem Hervorbringen der zweiten Zähne einen gewissen Abschluß finden. Alle diese Entwickelungsvorgänge stellen sich nun für den Geistesforscher so dar, daß sie ihm als von irdischen Kräften hervorgebracht erscheinen.“

2. Zweite Geburt: der Ätherleib wird frei (ab 7. Jahr)

„Vom Zahnwechsel an beginnt im menschlichen Leben ein zweiter Abschnitt […] So wie sein physischer Leib mit der Geburt ins physische Dasein tritt, so tritt jetzt ein ätherischer, ein überirdischer Leib ins Dasein.“

3. Seelenverfassung des Kindes von Geburt bis Zahnwechsel

„Die Seelenverfassung des Kindes von der Geburt bis zum Zahnwechsel ist für eine durch geisteswissenschaftliche Schulung geschärfte Beobachtung eine ganz andere als die vom Zahnwechsel bis zur Geschlechtsreife.“

„[D]iejenige, welche die Kindheitserlebnisse von der Geburt bis zum Zahnwechsel durchschauen kann.“